Rechtsanwälte

Weiß & Huthmann

Ostpromenade 18 | 41812 Erkelenz

Immobilienrecht Hückelhoven

Sie sind Wohnungseigentümer und sind sich über den Umfang der Ihnen obliegenden Instandhaltungspflichten und Ihrer Haftung nicht im Klaren? Sie haben eine mangelhafte Immobilie erworben und wissen nicht, welche Ansprüche Ihnen jetzt zustehen? Sie möchten wissen, ob trotz Rückabwicklung des Miet- oder Kaufvertrages der Maklerlohn von Ihnen entrichtet werden muss? Oder sind Sie Bauherr, und es zeigen sich bereits bei der Bauausführung Mängel? Müssen Beweise für spätere Nachbesserungs- und Minderungsansprüche gesichert werden? Unter welchen Voraussetzungen können vereinbarte Abschlagzahlungen zurückbehalten werden und in welcher Höhe? Wer haftet? Der Bauunternehmer, einer der Handwerker oder gar der Architekt? Oder betreiben Sie einen Handwerksbetrieb und sehen sich immer häufiger unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber?

Unsere Leistung

Im Rahmen des Immobilienrecht stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um die Immobilie zur Verfügung. Neben dem eigentlichen Grundstücksrecht erstreckt sich unsere Tätigkeit dabei auch auf die Teilbereiche Baurecht, Architektenrecht, Maklerrecht und Nachbarrecht.

Wir beraten bei Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbegrundstücken oder unterstützen Sie bei der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum.

Neben Grundstückskäufern und -verkäufern vertreten wir Bauherrn, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Handwerksfirmen vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Ihr Ansprechpartner

Für mögliche Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Weiß, zugleich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, zur Verfügung.